Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2016 - StB 3/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5299
BGH, 10.03.2016 - StB 3/16 (https://dejure.org/2016,5299)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2016 - StB 3/16 (https://dejure.org/2016,5299)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2016 - StB 3/16 (https://dejure.org/2016,5299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,5299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 211 StGB, § 212 StGB, § 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, § 176 GVG, § 304 Abs. 1 StPO, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 StPO, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung bzgl. Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung bzgl. Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung bzgl. Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn Angeklagter und Verteidiger durch eine Trennscheibe getrennt sind/werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.04.2015 - 1 BvR 3276/08

    Zum Grundsatz der Rechtswegerschöpfung gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - StB 3/16
    Dabei kann der Senat (erneut) offen lassen, ob - entsprechend der herrschenden Auffassung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2009 - 1 BvR 2436/09, AfP 2009, 581, 582; vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08, NJW 2015, 2175, 2176 mwN) - sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Sinne von § 176 GVG überhaupt der Anfechtung unterliegen oder ob sie nicht - in Übereinstimmung mit dem historischen Gesetzgeber (vgl. Hahn, Materialien zu den Reichs-Justizgesetzen, Bd. 1, S. 883, 976) - der Beschwerde entzogen sind (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10+11/15, NJW 2015, 3671 mwN).
  • BVerfG, 14.10.2009 - 1 BvR 2436/09

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - StB 3/16
    Dabei kann der Senat (erneut) offen lassen, ob - entsprechend der herrschenden Auffassung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2009 - 1 BvR 2436/09, AfP 2009, 581, 582; vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08, NJW 2015, 2175, 2176 mwN) - sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Sinne von § 176 GVG überhaupt der Anfechtung unterliegen oder ob sie nicht - in Übereinstimmung mit dem historischen Gesetzgeber (vgl. Hahn, Materialien zu den Reichs-Justizgesetzen, Bd. 1, S. 883, 976) - der Beschwerde entzogen sind (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10+11/15, NJW 2015, 3671 mwN).
  • BGH, 13.10.2015 - StB 10/15

    Kein Rechtsmittel gegen sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden am im

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - StB 3/16
    Dabei kann der Senat (erneut) offen lassen, ob - entsprechend der herrschenden Auffassung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2009 - 1 BvR 2436/09, AfP 2009, 581, 582; vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08, NJW 2015, 2175, 2176 mwN) - sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Sinne von § 176 GVG überhaupt der Anfechtung unterliegen oder ob sie nicht - in Übereinstimmung mit dem historischen Gesetzgeber (vgl. Hahn, Materialien zu den Reichs-Justizgesetzen, Bd. 1, S. 883, 976) - der Beschwerde entzogen sind (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10+11/15, NJW 2015, 3671 mwN).
  • BGH, 12.01.2012 - StB 19/11

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Beschränkungen im Vollzug der

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - StB 3/16
    Für Anordnungen, die lediglich den Vollzug der Untersuchungshaft betreffen, wird eine solche Vergleichbarkeit abgelehnt (BGH, Beschluss vom 12.Januar 2012 -StB 19/11, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Verhaftung 5; KK/Zabeck, StPO, 7. Aufl., § 304 Rn.7 mwN).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 10/99

    Terroristische Vereinigung - Beschlagnahme - Gegenstände - Durchsuchung -

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - StB 3/16
    Dabei kann der Senat (erneut) offen lassen, ob - entsprechend der herrschenden Auffassung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2009 - 1 BvR 2436/09, AfP 2009, 581, 582; vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08, NJW 2015, 2175, 2176 mwN) - sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Sinne von § 176 GVG überhaupt der Anfechtung unterliegen oder ob sie nicht - in Übereinstimmung mit dem historischen Gesetzgeber (vgl. Hahn, Materialien zu den Reichs-Justizgesetzen, Bd. 1, S. 883, 976) - der Beschwerde entzogen sind (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10+11/15, NJW 2015, 3671 mwN).
  • BGH, 12.05.2016 - StB 9/16

    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen

    Der Senat kann es (erneut) offenlassen, ob sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Sinne des § 176 GVG überhaupt der Anfechtung unterliegen oder der Beschwerde entzogen sind (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10 und 11/15, NJW 2015, 3671 mwN; vom 10. März 2016 - StB 3/16).
  • BGH, 05.09.2019 - StB 22/19

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen zur Kostentragungspflicht von

    Für eine auch mit Blick auf die Garantie effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08, juris Rn. 15) allenfalls im engsten Rahmen in Betracht kommende analoge Anwendung von § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10-11/15, NJW 2015, 3671 Rn. 9 f.; vom 10. März 2016 - StB 3/16, juris Rn. 7; vom 5. April 2018 - StB 2/18, juris Rn. 7) ist hier kein Raum, weil diese nur in Betracht zu ziehen ist, wenn durch eine Entscheidung in mit den Ausnahmetatbeständen vergleichbarer schwerwiegender Weise in die Rechtssphäre des Betroffenen eingegriffen wird und dadurch die Durchbrechung des Grundsatzes der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen gerechtfertigt erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1999, StB 1/99, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Kostenbeschwerde 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 437/22

    Corona-Krise; Anfechtbarkeit einer sitzungspolizeilichen Anordnung - 3G-Regel

    19 Ein Rechtsbehelf gegen eine auf § 176 GVG gestützte sitzungspolizeiliche Anordnung ist grundsätzlich nicht vorgesehen (BGH, Beschluss vom 10.03.2016 - StB 3/16 - juris Rn. 5; Beschluss vom 13.10.2015 - StB 10/15 u.a.- juris Rn. 8; Thüringer OLG, Beschluss vom 26.10.2020 - 1 Ws 313/20 u.a.- juris Rn. 28 ff., Rn. 33; so auch für den Verwaltungsprozess Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 55 Rn. 48; von Albedyll in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl., § 55 Rn. 26; Redeker in Redeker/v. Oertzen, VwGO, 17. Aufl., § 55 Rn. 11; für den Zivilprozess Lückemann in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 176 GVG Rn. 9; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 176 Rn. 48; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 620/07 - juris Leitsatz 1a, Rn. 23).
  • BGH, 07.02.2019 - StB 3/19

    Ausschluss der Beschwerde bei Ablehnung der Beiordnung eines weiteren

    Der Senat hat bereits mehrfach erwogen, ob § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO im engsten Rahmen analog angewendet werden könne; dies kommt bei der restriktiv auszulegenden Ausnahmeregelung allerdings nur in Betracht, wenn die angegriffenen Entscheidungen insbesondere im Hinblick auf die durch sie beeinträchtigten Rechtspositionen mit den im Katalog dieser Vorschrift genannten vergleichbar sind (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10-11/15, NJW 2015, 3671 f.; vom 10. März 2016 - StB 3/16, juris Rn. 7; vom 5. April 2018 - StB 2/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 13.08.2019 - StB 20/19

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Weisungen i.R.d. Führungsaufsicht

    Für eine auch mit Blick auf die Garantie effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08, juris Rn. 15) allenfalls im engsten Rahmen in Betracht kommende analoge Anwendung von § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10-11/15, NJW 2015, 3671 Rn. 9 f.; vom 10. März 2016 - StB 3/16, juris Rn. 7; vom 5. April 2018 - StB 2/18, juris Rn. 7) ist angesichts dessen kein Raum, zumal vor einer etwaigen Ahndung von Verstößen gegen die Weisungen nach § 145a StGB diese vom dann zuständigen Tatgericht vollständig auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, BGHR StGB § 145a Satz 1 Verstoß gegen Weisungen 3).
  • OLG Jena, 26.10.2020 - 1 Ws 313/20

    Sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Strafverfahren: Zulässigkeit von Beschwerden

    Entgegen einer im Vordringen begriffenen jüngeren Rechtsprechung hält der Senat an der vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat, Beschlüsse v. 13.10.2015, StB 10/15, StB 11/15, und vom 10.03.2016, StB 3/16, bei juris) noch vor wenigen Jahren als herrschende und im Einklang mit dem Willen des historischen Gesetzgebers stehende Meinung bezeichneten Auffassung fest, dass sitzungspolizeiliche Maßnahmen außerhalb der Regelung des § 181 Abs. 1 GVG , der in dem betreffenden Gesetzesabschnitt - verfahrensübergreifend - ausdrücklich nur für die dort geregelten Fälle der Festsetzung von Ordnungsmitteln gem. §§ 178, 180 GVG ein (befristetes) Beschwerderecht vorsieht, der gesonderten Anfechtung mit dem Rechtsmittel der Beschwerde nach § 304 StPO grundsätzlich entzogen sind (vgl. BVerfG, NStZ 1993, 89f unter Hinweis auf BGHSt 17, 201 ; KG Berlin, Beschluss v. 27.05.2010, 4 Ws 61/10, m. w. N., juris; KK-Diemer, a. a. O., Rdnr. 7; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 176 GVG Rdnr. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht